Ausgenommen von der Teilnahme an des Mobilitätsbudgets sind Mitarbeiter die den folgenden Kriterien* unterliegen:
- Es besteht kein aktives Arbeitsverhältnis
- Es besteht ein befristetet Arbeitsverhältnis
- Es besteht ein bereits gekündigtes Arbeitsverhältnis
zudem dürfen diese Aspekte nicht vorliegen:
- laufende Probezeit
- Elternzeit
- Arbeitsunfähigkeit ab dem 43ten Tag
- Erwerbsunfähigkeit
- Pflegezeit - Pfändung
- Austritt - Kündigung durch Arbeitnehmer
- Austritt - Kündigung durch Arbeitgeber
- Austritt - Aufhebungsvertrag
- Gesellschaftswechsel zu Gesellschaft, die Mobilitätsbudget nicht anbietet
- Vorruhestand
- Geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten und Geschäftsführer sind vom Mobilitätsbudget ausgenommen.
- Beginn des Budgets ist jeweils zum 1. des Folgemonats.
Ausgenommen von der Teilnahme am JobRad Angebot sind Mitarbeiter die den folgenden Kriterien* unterliegen
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Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis
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Arbeitnehmer in einem inaktiven Arbeitsverhältnis
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Arbeitnehmer in einem gekündigten Arbeitsverhältnis
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Arbeitnehmer in Probezeit.